entsprechend EN 81-20 5.4.10.4
Schaltnetzteil mit Notstromgerät NSG 24VDC / 1,2Ah
Gemäß EN 81-20 5.4.10.4 muss eine selbsttätig aufladbare Hilfsspannungsversorgung vorhanden sein, die in der Lage ist, eine Beleuchtungsstärke von mindestens 5 lux für die Dauer von 1 Stunde sicherzustellen. Dies wird gemessen mittig, 1m über dem Boden des Fahrkorbes und des Fahrkorbdaches sowie an den Notrufauslöseeinrichtungen.
Das Notstromgerät (NSG) eignet sich für die Notbeleuchtung im und auf dem Fahrkorb bei Wegfall der Netzspannung. Wenn die Netzspannung wegfällt, steht an den Ausgangsklemmen eine 24V Gleichspannung zur Verfügung.
Die Kapazität der internen Bleiakkumulatoren wird gemäß EN 81-28 überwacht. Bei Unterschreitung der Nennkapazität wird dies über einen potentialfreien Kontakt gemeldet. Die Akkus werden im Notstrombetrieb vor einer Zerstörung durch Tiefenentladung geschützt. Im Netzbetrieb werden diese permanent mit einer Erhaltungsladung geladen.
Über einen Eingang kann dem Notstromgerät eine gewollte Kabinenlichtabschaltung mitgeteilt werden. Wird die Versorgungsspannung unterbrochen und zudem der Eingang angesteuert, schaltet das NSG nicht den Notstrom ein.
Input | 100-240V AC 50Hz/60Hz, 2m Zuleitung |
Output 1 | 24V DC, 1,2Ah |
Eingang | für gewollte Abschaltung, (potentialfreier Kontakt in der Steuerung) |
Ausgang | potentialfreier Meldekontakt „Akkukapazität unterschritten“, 1x Wechsler, 30VDC 1A SELV |
Akku | 2x Blei-Vliesgel-Akku 12V 1,2Ah in Reihenschaltung |
Schutzart | IP33 |
Betriebstemperatur | -10°C bis 50°C |
Maße | L: 255 x B: 180 x H: 90mm |
Beschreibung |
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Notstromgerät NSG 24VDC / 1,2Ah (020446) 1x Notstromgerät IP33 bestückt und vorverdrahtet mit: Netzteil 230VAC/24VDC mit 2m Zuleitung H05VV-F 2x0,75mm², Notstromversorgung mit Kapazitätsüberwachung, gem. EN 81-28, 2x Akku 12V/1,2Ah und Ausgangsklemmen 24V DC. |