Wie allgemein bekannt, wurde am 3. November 2003 die EN81-80 in die DIN-EN81-80 "Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge" in Deutschland überführt.
Fachbericht von Andreas und Georg Wallraff, erstmalig veröffentlicht im Lift-Journal 06/2006
Seit diesem Zeitpunkt sorgt die Umsetzung bei den Aufzugbesitzern für Unruhe und häufig auch Verärgerung. Die Betreiber erhalten unerwartet die Nachricht von Sachverständigen und Aufzugfirmen, ihr Aufzug entspräche nicht dem Stand der heutigen Technik, eine Gefährdungsanalyse sei erforderlich und diverse Dinge müssten nachgerüstet werden, wie z.B. Abdeckungen, Stopp-Schalter, Lichtgitter und Notrufsysteme.
Nicht wenige Betreiber fordern von ihrer Aufzugfirma Erläuterungen, was es mit den Prüflisten der Sachverständigen auf sich hat. Da werden Nachrüstungen gefordert, die je nach Zustand der Anlage, mehrere tausend Euro kosten, der Aufzug dadurch aber nicht besser fährt als vorher.
Vielen Betreibern fehlt das Verständnis für diese Nachrüstungen.
Dies liegt an folgenden Punkten:
a) der heutige Stand der Aufzugtechnik EN81-1 und -2 ist den Betreibern in der Regel nicht bekannt
b) die Betreiber fühlen sich nicht verantwortlich für die Sicherheit der Anlage gegenüber den Benutzern und dem Servicepersonal der Aufzugfirma.
Hier besteht ein erheblicher Erklärungsbedarf, der den beratenden Aufzugfirmen viel Geduld und Fachwissen abverlangt.
Wenn nach erfolgter Beratung der Betreiber schließlich die Rechtslage erkennt, sind für Ihn die technischen Nachrüstmaßnahmen nach wie vor undurchschaubar.
Beilage in dieser Liftjournalausgabe
Wie allgemein bekannt, bezieht sich die DIN-EN 81-80 in ihren Sicherheitsanforderungen immer auf die EN81-1 und -2. Um den Betreibern einen Großteil der wichtigsten Normen deutlich zumachen, hat die Fa. W&W Aufzug- und Industriekomponenten ein Informationsblatt herausgegeben, in dem die Normauszüge mit erklärenden Bildern abgedruckt sind. Ebenso sind Möglichkeiten für eine entsprechende Maßnahme abgebildet.
So kann der Betreiber erkennen, dass eine 0,75m lange Fahrkorbschürze nicht in der Küche benutzt wird, sondern den Sturz unterhalb der Kabine bei einer Personenbefreiung verhindert.
Auf den Abbildungen sieht er viele Beispiele, welche Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen im Einzelnen möglich sind.
Angemessene Nachrüstungsmaßnahmen am jeweiligen Aufzug
Ein weiteres Problem für die Aufzugfirmen als Berater sowie die Betreiber als Verantwortliche stellt die Umsetzungsfrist dar. Die DIN-EN81- 80 bewertet die einzelnen Gefährdungen mit Prioritäten. So müssen einige Produkte kurzfristig (z.B. Notstoppschalter) nachgerüstet werden. Für andere gilt ein längerer Zeitraum. Es werden jedoch keine festen Zeiträume oder Daten genannt, bis wann alle Positionen auf der Liste abgearbeitet werden müssen. Viele Forderungen lassen sich technisch nicht umsetzen, ohne den Aufzug grundlegend zu sanieren.
Oft fehlen dem Betreiber auch die finanziellen Mittel für eine grundlegende Sanierung. Hinzu kommt, dass man immer noch nicht weiß, welche Haftungsansprüche im Schadensfall an den Betreiber gestellt werden, wenn er der Nachrüstpflicht nicht nachkommt. Die Rechtsunsicherheit wird erst bei zukünftigen Schadensfällen und den darauffolgenden Gerichtsurteilen geklärt werden.
In wieweit der Betreiber dieses Risiko auf sich nimmt, entscheidet letztendlich jeder Kunde für sich selbst. Die allgemeine Tendenz, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen, der Großindustrie sowie bei Anlagen in der Hand privater Trägerschaften (Krankenhäuser, Altenheime, etc.) hat sich in den vergangenen Jahren von „ablehnend" auf „nicht vermeidbare Maßnahme" gewandelt.
Nachrüstung - Bürde oder Chance - für die Aufzugbranche
Eine gute Beratung durch die Aufzugservicefirma ist äußerst wichtig und wird von fast allen Firmen mittlerweile auch mit sehr viel Fachkompetenz geleistet. So erstellen die meisten Aufzugfirmen auf Grundlage der Gefährdungsanalyse der Sachverständigen ein Angebot, viele führen zusätzlich einen eigenen Sicherheitscheck durch und ergänzen Ihr Angebot entsprechend. Hierbei sollte die Aufzugfirma berücksichtigen, dass Haftungsrisiken erwachsen können, wenn der Betreiber auf Sicherheitsrisiken nicht hingewiesen wurde, die entsprechend der Tabelle B2 leicht und angemessen umsetzbar gewesen wären. Ob die Nachrüstung eine Chance oder eine Bürde für die jeweilige Aufzugfirma ist, hängt vom unternehmerischen Geschick der Marktteilnehmer ab.