Am 06. Juli 2005 wurde die europäische Richtlinie 2005/32/EG "umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte" veröffentlicht, besser bekannt als "Ökodesign Richtlinie"
Ziel ist es, die Energieeffizienz energiebetriebener Produkte zu steigern. Zudem soll der Energieverbrauch energiebetriebener Produkte im Bereitschafts- oder ausgeschalteten Zustand grundsätzlich auf das für ihren ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Mindestmaß gesenkt werden. Die Anforderungen in dieser Richtlinie müssen erfüllt werden, damit energiebetriebene Produkte in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen.
Um die sehr allgemein gehaltene Ökodesign-Richtlinie umzusetzen, sind von der EU in den letzten Jahren verschiedene Verordnungen erlassen worden, die die Ökodesign-Richtlinie mit Leben füllen sollen. Dazu zählt u.a. die Verordnung (EG) Nr. 245/2009 „Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen [...] sowie Vorschaltgeräten“.
In dieser Verordnung wird u.a. der Wirkungsgrad von Leuchtstoffröhren festgelegt. So muss eine Leuchtstofflampe T8 36W (wie bei FixLicht verwendet) 93 Lumen pro Watt aufbringen. Dies bedeutet, dass eine 36W Röhre einen Lichtstrom von 93lm/W x 36W = 3348lm aufbringen muss. Dies ist nur mit einer 3-bandigen Leuchtstoffröhre zu erreichen.
Die 1-bandigen Standard-Leuchtstoffröhren (2700lm), wie wir sie in unserem FixLicht Schachtbeleuchtungssystem verwenden, sind nicht mehr zulässig. Zudem ist der Farbwiedergabeindex nicht der neuen Verordnung entsprechend. Alle renommierten Lampenhersteller haben ihre „Standard-Röhren“ bereits aus ihrem Lieferprogramm genommen.
Die neue Verordnung betrifft auch Vorschaltgeräte in Leuchten. In der Leuchte „FixLicht Standard“ wird ein Vorschaltgerät mit dem Energie-Effizienz-Index (EEI) B2 verwendet. Dieses ist noch bis zum 13.04.2017 zulässig. Hier besteht also zunächst kein Handlungsbedarf. Die Entwicklung einer neuen Leuchte läuft jedoch schon auf Hochtouren.
Diese Verordnung betrifft bei W+W Aufzugkomponenten insbesondere das Schachtbeleuchtungssystem „FixLicht“. In den nächsten Wochen werden die betroffenen Produkte aus diesem System auf die neuen Leuchtstoffröhren umgestellt. Da die Produktion dieser Lampen aufwändiger ist (es müssen drei Schichten statt einer Schicht Leuchtstoff aufgebracht werden), erhöhen sich die Bezugspreise.
Nähere Informationen erfolgen nach individueller Absprache.
Bei Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Andreas Wallraff Tel: 0211 / 73848-195